Wort davor: Erbgütung

erbhabend
sprachliche Erläuterung: nur als Lemmaansatz bei Haltaus 375 erbhabende Waere für verschiedene Wendungen in der Bed.: erblicher und vererbbarer Besitz.

Wort danach: erbhablich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten