Wort davor: Erbgrundzins
Erbgulden
Erbgulden (I)
Erklärung:
Erbzins in Gulden.
- Belegtext:
20 fl. fur ein erbgulden geben
Datierung: 1525
Fundstelle: QFrankfG. II 210
- Belegtext:
nach ihrem absterben solcher garthen und erbegulden an die kirche zum D. gefallen
Datierung: 1555
Fundstelle: SchlesDorfU. 88
Faksimile
- in Google Books
- Datierung: 1685
Fundstelle: Buttelstedt 316
- Belegtext:
gefelle ... als bodenzinsen, erbgulden
Datierung: 1779
Region/Autor/Textsorte:
Bruchsal
Fundstelle: MittBadHistK. 13 (1891) 107
Erbgulden (II)
Erklärung:
Abzugsgeld vom Erbpachtgut.
- Belegtext:
nach abstattung des erbguldin des verneren abzugs halben frei gelaßen
Datierung: 1602
Fundstelle: NeuenburgStR. 102
Faksimile
- Belegtext:
bey dem von alters her üblich gewesenen erbgulden allein ohne abzugsgebühr, seyn bewenden haben
Datierung: 1769
Fundstelle: RheinfeldenStR. 382
Wort danach: Erbgülte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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