Wort davor: Erbgrundherr
Erbgrundherrlichkeit
- Belegtext:
hatt ein abt ... der erbgrundtherrlichkeit wegen die macht ... sich ... einhuldigen zu lassen
Datierung: 1650
Fundstelle: MGladbachUB. II 384
Wort danach: Erbgrundkönig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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