Erbgewerke
Erklärung:
Gewerke eines vom Regalbeamten (nicht erst vom Gewerken als Lehenschaft verliehenen) Bergwerks im Gegensatz zu den lehenheuern.
Wort danach: Erbgewinn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten