Wort davor: Erbsgewere

Erbgewerke
Erklärung: Gewerke eines vom Regalbeamten (nicht erst vom Gewerken als Lehenschaft verliehenen) Bergwerks im Gegensatz zu den lehenheuern.

Wort danach: Erbgewinn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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