Wort davor: Erbgewerke

Erbgewinn
Erklärung: Einkaufsumme in die Erbpacht, bei der Auffahrt Höriger zu entrichten.

Wort danach: Erbgewinnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten