Wort davor: Erbgeschworene

erbgesessen
Erklärung: "solche Personen, welche unter dem Gerichtszwang mit unbeweglichem Erbe und Güthern angesessen sind" Hellfeld II 1463.
sprachliche Erläuterung: nd. erfgeseten.

Wort danach: Erbgeteil

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