Wort davor: Erbgerste

(Erbgescheid)
Erklärung: Grundstückserbteilung.
sprachliche Erläuterung: mnl. erfgescheet.

Wort danach: Erbgescheidbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten