(Erbgescheidbrief)
Erklärung:
Urkunde hierüber.
sprachliche Erläuterung:
mnl. erfgescheytbrieve.
Wort danach: Erbgeschloß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten