Wort davor: Erbgericht
erbgerichtbar
- Belegtext:
des spitals eigene und erbgerichtsbare, vogtbare und botmeßig zugehöriger hof und güter
Datierung: 1537
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 355
Wort danach: Erbgerichtherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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