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Erbgericht

Erbgericht (I)

Erbgericht (I 1)
Erklärung: an einem Grundstück erblich haftende niedere Gerichtsbarkeit; deren Ertrag.

Erbgericht (I 2)
Erklärung: Gericht über Kapitalverbrechen, Blutgericht.
Erbgericht (II)
Erklärung: "Erbentag, Gericht für Erbfälle" Lasch-Borchling I 590.

Erbgericht (III)
Erklärung: "Gericht über den Nachlaß des eigenen Hausmannes, der das Erbe ungebührlich vernachlässigt, verschlechtert" Lasch-Borchling I 590.

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Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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