Erbgenosse
sprachliche Erläuterung:
nd. erfgenote.
Erbgenosse (I)
Erklärung:
erblich Berechtigter, Hofgenosse, Markgenosse.
Wort danach: Erbgenossenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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