Wort davor: Erbgenannte

Erbgenosse
sprachliche Erläuterung: nd. erfgenote.

Erbgenosse (I)
Erklärung: erblich Berechtigter, Hofgenosse, Markgenosse.

Erbgenosse (II)
Erklärung: wer ein Erbe (Grundstück) besitzt.
Erbgenosse (III)
Erklärung: Miterbe.
Erbgenosse (IV)
Erklärung: erblicher Schöffe?

Wort danach: Erbgenossenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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