Wort davor: Erbgemeinschaft

(Erbgenahme)
sprachliche Erläuterung: nd. nfrk. rip. erfgename.
vgl. Erbgenannte.

Erbgenahme (I)
Erklärung: Besitzergreifer des Erbes, Erbe.

Erbgenahme (II)

Erbgenahme (II 1)
Erklärung: eingewiesener Grundstückseigentümer.
Erbgenahme (II 2)
Erklärung: Erbexe.

Wort danach: Erbgenahmenvergatterung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten