Wort davor: Erbgejagd

Erbgeld

Erbgeld (I)
Erklärung: Ertrag eines in Erbpacht, -leihe stehenden Grundstückes, Erbpachtgeld, dauernde Rente.

Erbgeld (II)

Erbgeld (II 1)
Erklärung: Geldsumme, für die der Erbpächter die Erbpacht erwirbt und die bei Lösung des Verhältnisses zurückgezahlt wird.
Erbgeld (II 2)
Erklärung: die nach Bezahlung des Angeldes bei Grundstückskäufen übrig bleibende Restschuld, die in Raten abgetragen wird.
Erbgeld (II 3)
Erklärung: bei Erbschaft anfallende Geldsumme, vor allem Abfindung an die abziehenden Miterben, die oft als " ewiges Darlehen" gegen einen Erbzins auf den liegenden Gütern ruhen bleibt.
Erbgeld (III)
Erklärung: " Darlehen auf ewige Zeit".

Wort danach: Erbgeldsnutzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten