Wort davor: Erbgejagd
Erbgeld
Erbgeld (I)
Erklärung:
Ertrag eines in Erbpacht, -leihe stehenden Grundstückes, Erbpachtgeld, dauernde Rente.
Erbgeld (II)
Erbgeld (II 1)
Erklärung:
Geldsumme, für die der Erbpächter die Erbpacht erwirbt und die bei Lösung des Verhältnisses zurückgezahlt wird.
- Belegtext:
erlegt em de heerschop wedderumme dat ervegeld, dat it em kostet
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 34 § 1
- Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 180
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- Belegtext:
das abzugsgeld von denen aus unmittelbaren amtsdörfern in andere zu verabfolgenden erb- oder kaufgeldern betreffend
Datierung: 1747
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 366
- Fundstelle: Fuchs,Untergang d. Bauernst. 56
Erbgeld (II 2)
Erklärung:
die nach Bezahlung des Angeldes bei Grundstückskäufen übrig bleibende Restschuld, die in Raten abgetragen wird.
Erbgeld (II 3)
Erklärung:
bei Erbschaft anfallende Geldsumme, vor allem Abfindung an die abziehenden Miterben, die oft als " ewiges Darlehen" gegen einen Erbzins auf den liegenden Gütern ruhen bleibt.
- Belegtext:
sein antheil von den ahn- und erbegeldern
Datierung: 1577
Fundstelle: Stobbe,Beitr. 128
- Belegtext:
daß den andern kindern ... ein zimlich erbgeld gemacht und verordnet werde
Datierung: 1608
Fundstelle: Wigand,Minden II 292
- Belegtext:
es wird aber erbegeld vornehmlich und proprie diß genannt, was man derer erben einem aus gemeiner heredität vor oder nach beschehener theilung, zu seinem antheil herauszugeben
schuldig; doch soll es ... auch von dem gelde verstanden werden, welches man von einem verkaufften gute von jahren zu jahren in weniger und geringer anzahl abzulegen und insgemein licet minus proprie,
erbegeld zu nennen pfleget
Datierung: 1627
Fundstelle: SächsGO. 1107
- Belegtext:
erbgelt, wan der schuldner von wegen eines ihme in ... erbschaft zugetheilten guts seinen miterben eine summa gelts ... zu bezahlen schuldig worden ist
Datierung: 1692
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 636 (nr. 434, 2)
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- Belegtext:
erbgeld ... wann ein erbe seinen miterben aus denen unbeweglichen güthern abfindet, und demselben an statt mit ihm zu theilen, ein stück geld terminsweise herauszugeben verspricht
Datierung: 1721
Fundstelle: PreußLR. 1721 I 1, 49 § 15
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1744
Fundstelle: SiebbLRKomm.2 zu III 8, 13 (S. 531)
- Datierung: 1747
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 214
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 1453
- Datierung: 1768
Fundstelle: Kamptz,PreußProvR. III 565
- Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 805
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- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 260
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- in Google Books
Erbgeld (III)
Erklärung:
" Darlehen auf ewige Zeit".
Wort danach: Erbgeldsnutzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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