Wort davor: Erbgebauer

Erbgeber

Erbgeber (I)
Erklärung: Erblasser.

Erbgeber (II)
Erklärung: Erbpachtherr.
sprachliche Erläuterung: nl.

Wort danach: Erbgebirge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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