Wort davor: Erbgebauer
Erbgeber
Erbgeber (I)
Erklärung:
Erblasser.
- Datierung: 1738
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ZDMundarten 1920 S. 128
- Belegtext:
der ausdruck: in unsere stadt P. nur auf den erbgeber, nicht auf den erbnehmer geht
Datierung: 1753
Fundstelle: Kamptz,PreußProvR. II 101
- Fundstelle: Bauer,WaldeckWB. 135
Erbgeber (II)
Erklärung:
Erbpachtherr.
sprachliche Erläuterung:
nl.
Wort danach: Erbgebirge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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