Wort davor: Erbfürst
Erbfürstentum
Erklärung:
erblich verliehenes Fürstentum.
- Belegtext:
bestellung der steureinnemer in irer m. erbfürstentumber
Datierung: 1567
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 214
- Datierung: 1583
Fundstelle: AktGegenref. 373
- Belegtext:
wie es ... zwischen unsern erbfürstenthumben und landen ... in ertheilung der gerichtlichen execution gehalten werden solle
Datierung: 1598
Fundstelle: KrainLHdf. 1598 Bl.x 82r
- Datierung: 1627
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 259
- Datierung: 1670
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 286
Wort danach: Erbfürstentümerstimme
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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