Wort davor: Erbfrone

Erbfürst
Erklärung: erblich belehnter Fürst (Gegensatz Wahlfürst).

Wort danach: Erbfürstentum

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten