Wort davor: Erbflurzaunlast

Erbfluß

Erbfluß (I)
Erklärung: beständiger Wasserlauf.
vgl. Erbfließ.

Erbfluß (II)
Erklärung: "fideikommissarische Berechtigung zum Sieden".

Wort danach: Erbflut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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