Wort davor: Erbfallbrief

erbfällig

erbfällig (I)
Erklärung: was als Erbschaft anfällt, anfallen wird.

erbfällig (II)
Erklärung: die Erbschaft betreffend.

Wort danach: Erbfallslehenreich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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