Wort davor: Erbexenschaft
erbfähig
erbfähig (I)
Erklärung:
erbberechtigt.
erbfähig (II)
Erklärung:
erbfähig.
- Belegtext:
die unehelichen kinder ... sein ... der mutterlichen gueter ex testamento erbfähig
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 16 § 2
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 32
- Belegtext:
[das Kind, das die vier Wände beschrieen hat] wird für einen lebendigen menschen gerechnet und ist erbfähig
Datierung: 1722
Fundstelle: SiebbLRKomm. II 2 § 2
Wort danach: Erbfähigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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