Erbentag
Erklärung:
"Versammlung der Grundbesitzer, die die Deiche unterhalten müssen" RhWB. II 143.
vgl.
2Erbe (IV).
Wort danach: Erbentlassung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten