Wort davor: Erbenserbe

Erbengelaub, Erbengelob
sprachliche Erläuterung: nd. erv(en)gelof.

Erbengelaub (I)
Erklärung: Einwilligung der Erben, geschah durch Gelöbnis.

Erbengelaub (II)
Erklärung: wer zum Erbengelaub (I) berechtigt ist, Miterbe.
vgl. Erbengelübde, Erbenlaub.

Wort danach: Erbengeld

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