Erbengelaub, Erbengelob
sprachliche Erläuterung:
nd. erv(en)gelof.
Erbengelaub (I)
Erklärung:
Einwilligung der Erben, geschah durch Gelöbnis.
Wort danach: Erbengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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