Wort davor: Erbeinung

Erbeinunggeld
Erklärung: Betrag, der nach der Erbeinung von 1511 von Österreich an die "Orte" (Schweiz) gezahlt wurde.
vgl. Erbeinigunggeld.

Wort danach: Erbeinungsverwandte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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