Wort davor: Erbeinsetzungtitel

Erbeinung
Erklärung: Vertrag mit erblicher Gültigkeit, besonders Erbverbrüderungsvertrag.
sprachliche Erläuterung: ins Tschechische als erbanunk entlehnt Brandl,Gl. 45.

Wort danach: Erbeinunggeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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