Erbeinung
Erklärung:
Vertrag mit erblicher Gültigkeit, besonders Erbverbrüderungsvertrag.
sprachliche Erläuterung:
ins Tschechische als erbanunk entlehnt Brandl,Gl. 45.
Wort danach: Erbeinunggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten