Wort davor: Erbeigen
erbeigen
Erklärung:
als vererbbare und ererbte Liegenschaft besitzend, besessen.
- Belegtext:
mit irem erfeigen slosse
Datierung: 1380
Fundstelle: Lamprecht,WL. III 246
- Belegtext:
etzlich erbeigen geholz
Fundstelle: AllendorfSalb. 1587 82
- Belegtext:
sin und siner erven erffegen guedt
Datierung: 1608
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
erbeigene allodialherrschaften
Datierung: vor 1767
Fundstelle: Schott II 218
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Wort danach: Erbeigenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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