Wort davor: Erbdienstbarkeit
Erbdienstmann
Erklärung:
wie Erbdiener.
- Belegtext:
wer eyn erbdienstman ist, der ist nicht vry, unde darume ist er eigen
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 193 Art. 3
- Fundstelle: SächsWChr. 87
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
Wort danach: Erbdingschultheiß?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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