Wort davor: Erbdiener

Erbdienst

Erbdienst (I)
Erklärung: Erbzins.

Erbdienst (II)
Erklärung: erbliche Verpflichtung zu Frondiensten.

Wort danach: Erbdienstbarkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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