Wort davor: Erbde
Erbdeich
Erklärung:
bestimmtes Deichstück.
- Belegtext:
die voirschr. abt met zyn consorten hadden ghadt erfdycken
Datierung: 1535
Fundstelle: Schwartzenberg II 635
- Belegtext:
welcher kog die wehlen hat in seinen erbteichen derselbe sol das späteland mit gesampter hand bezalen zu seinen wehlen
Datierung: 1690
Fundstelle: Hackmann Mantissa 9
- Fundstelle: Beekman,DijkR. I 597
- Fundstelle: Gierke,DeichR. II 32
Wort danach: Erbdeichgraf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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