Wort davor: Erbburgsaß

Erbbusch
Erklärung: Niederwald, dessen Nutzung erblich hierzu Berechtigten ( 2Erbe II) vorbehalten ist.
sprachliche Erläuterung: rheinisch.

Wort danach: Erbchen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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