Wort davor: Erbbürge

Erbbürger

Erbbürger (I)
Erklärung: Bürger mit erblichem Bürgerrecht und Grundbesitz.

Erbbürger (II)
Erklärung: wer vom Ertrag seiner Liegenschaften lebt.

Wort danach: Erbbürgerin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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