Wort davor: Erbbrüdervertrag

Erbbuch
Erklärung: Verzeichnis der Erblehen, ihrer Besitzer, Rechte und Pflichten, Grundbuch.

Erbbuch (Spiegelstrich 1)
Erklärung: ob gleich Erbbrief?

Wort danach: Erbbuchkommission

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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