Wort davor: Erbbrief

Erbbrüche
Erklärung: herkömmliches Strafgeld?
sprachliche Erläuterung: nl.
vgl. Erbenbrüche.

Wort danach: Erbbrüdergescheid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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