Wort davor: Erbbrüdergescheid

(Erbbrüderscheidung)
Erklärung: wie Erbbrüdergescheid.
sprachliche Erläuterung: nl. erfbroedersceidinge.

Wort danach: Erbbrüdervertrag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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