Wort davor: Erbbrüche

(Erbbrüdergescheid)
Erklärung: Regelung eines Nachlasses unter Brüdern.
sprachliche Erläuterung: nl. erfbroedergesceit.
vgl. Erbbrüderscheidung.

Wort danach: Erbbrüderscheidung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten