Wort davor: Erbbesetzung

Erbbesitzer

Erbbesitzer (I)
Erklärung: "erblicher Besitzer eines Landgutes" Gutzeit,Livl. I 260.

Erbbesitzer (II)
Erklärung: Inhaber eines bäuerlichen Erblehens.

Wort danach: Erbbesitzerin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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