Wort davor: Erbbauerschaft
Erbbaum
Erklärung:
Baum auf fremdem (oder verpachtetem) Grund, dessen Nutzung erblich hierzu Berechtigten zusteht.
- Belegtext:
de so eyn wijde off eyn erfboem potte buten wille myns heren des abts ind der marckgenotten
Datierung: 1486
Fundstelle: WerdenUrb. I 515
- Belegtext:
zwein erffboume erfflichs hultzgewais
Datierung: 1501
Fundstelle: KlArchRhProv. II 19
- Belegtext:
erbenbäume sollen dem grundeigenthümer gegen eine ... entschädigung überwiesen werden
Datierung: 1721
Fundstelle: Scotti,NassauWeilburg 1463
- Datierung: 1789
Fundstelle: Scotti,Solms 1229
Wort danach: Erbbeamte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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