Wort davor: Erbbau
Erbbauer
Erklärung:
mit einem 1Erbe IV 3 a begabter Bauer.
- Belegtext:
das wir unsere armeleutt der erbpawern, guttere ... zcinß- und fronhaftig machen
Datierung: 1470
Fundstelle: Schulze,Kol. 220
- Belegtext:
wannee ymantz van den guederen sturve, so moechte der neiste erfbuerre dat selve guyt weder untfangen myt eyme duybbelen zynse
Datierung: 1496
Fundstelle: RhW. II 1 S. 151
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
doselbst sitzt ein erbpawer, der ist meins gnedigen herrn, hat ein halben hof ... rayst mit den andern erbpawern gein H.
Datierung: 1502
Fundstelle: QFürstentBayreuth I 201
- Belegtext:
wo eyner seyne erbburen antrifft und furdert, sollen ime ... wieder zugestalt und ausgeanthwordet werden
Datierung: 1548
Fundstelle: Arbusow,LivlBR. 121
- Belegtext:
daß ein erbbauer einen unbeerbten colonum oder meyer abtreiben und an seine statt den heerd gebrauchen kan
Datierung: 1585
Fundstelle: Wenckebach,JusTheelachticum 63
- Datierung: 1619
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 254
- Fundstelle: Fuchs,Untergang d. Bauernst. 50
- Fundstelle: Fuchs,Untergang d. Bauernst. 81
- Fundstelle: Wenckebach,JusTheelachticum 47
Wort danach: Erbbäuerin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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