Wort davor: erbbar

Erbbau

Erbbau (I)
Erklärung: erblich dauernde Mühlanlage.

Erbbau (II)
Erklärung: bergmännisch: wie Erbgebäu.

Wort danach: Erbbauer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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