Wort davor: Erbbannerer
Erbbannerherr
Wortbildungshinweis: zu
Bannerherr (IV).
- Belegtext:
es hat ein erbbannerherr des lands L. alle jahrs von vier vogteien in dem dorf E. allein die vogthaber und hüner zu heben
Datierung: 1597
Fundstelle: LuxembW. 204
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Wort danach: erbbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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