Wort davor: erachten
Erachtung
Erklärung:
Dafürhalten.
- Belegtext:
haben die wunden ... keinen gewissen taxt ... sondern stehen in erachtung und mäßigung eines verständigen richters
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. III 30
Faksimile
- Fundstelle: DWB. III 695
- Fundstelle: Lexer III Nachtr. 151
- Fundstelle: SiebbWB. II 223
Wort danach: eräfern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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