Wort davor: entzwei
entzweien
entzweien (I)
entzweien (I 1)
Erklärung:
teilen.
- Belegtext:
mogen doch de dyke ... nicht entweiget werden
Datierung: 1532
Fundstelle: HammerbrökerR. 93 (nr. 67)
Faksimile
entzweien (I 2)
Erklärung:
(eine Gesellschaft) auflösen.
- Belegtext:
deszulven szelschup entweyen
Datierung: 1521
Fundstelle: Bergenfahrer 203
entzweien (II)
Erklärung:
reflexiv: uneins werden.
Wort danach: Entzweisetzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten