Wort davor: entzöhen
entzücken
entzücken (I)
Erklärung:
im Rechtsgang abgewinnen.
entzücken (II)
entzücken (II 1)
Erklärung:
wegnehmen.
entzücken (II 2)
Erklärung:
entziehen.
- Belegtext:
wo einer den andern ... sein kauf entzuckte
Datierung: 1482
Fundstelle: HeidelbStR. 1111
Faksimile
Wort danach: Entzug
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten