Wort davor: entzöhen

entzücken

entzücken (I)
Erklärung: im Rechtsgang abgewinnen.

entzücken (II)

entzücken (II 1)
Erklärung: wegnehmen.
entzücken (II 2)
Erklärung: entziehen.

Wort danach: Entzug

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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