entzeihen
Erklärung:
reflexiv: sich entäußern.
sprachliche Erläuterung:
alem., schwäb. entzi(e)hen.
vgl.
entziehen (III 1).
Wort danach: Entzeihnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten