Wort davor: entzeichnen

entzeihen
Erklärung: reflexiv: sich entäußern.
sprachliche Erläuterung: alem., schwäb. entzi(e)hen.
vgl. entziehen (III 1).

Wort danach: Entzeihnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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