Wort davor: entwetten

entwettigen

entwettigen (I)
Erklärung: sich außer Recht stellen.

entwettigen (II)
Erklärung: reflexiv: die Grenzen seiner Befugnisse überschreiten.

Wort danach: entwichten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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