Wort davor: entweihen

entweisen

entweisen (I)

entweisen (I 1)
Erklärung: vor Gericht abweisen.

entweisen (I 2)
Erklärung: rechtlich ablehnen.
entweisen (II)

entweisen (II 1)
Erklärung: jemanden verurteilen.
entweisen (II 2)
Erklärung: jemandem etwas (durch Urteil) absprechen.
entweisen (II 3)
Erklärung: passiv: verlustig gehen.
entweisen (III)
Erklärung: durch ein Urteil freisprechen.
entweisen (IV)
Erklärung: wegnehmen.

Wort danach: entwenden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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