Belegtext:
genoidigt wurde om syn lieff to untweren Datierung: 1514
Fundstelle:ArchWestf. 5 (1832) 34
Belegtext:
von einem jeden, welcher schlechtlich frevelt, oder dem podten pfandt entwehret, zehen kreutzer Datierung: 1561
Fundstelle:Scotti,Trier I 364
Belegtext:
von einem jeden, welcher schlechtlich frevelt oder dem boten pfend entwehnet [verschrieben fürentwehret?] Datierung: 1561
Fundstelle:TrierWQ. 35
Belegtext:
das ein schultheis ... yemant vmb begangne ... misseta¤t vermeinten vaengklich anzuonaemen, vnd der selb ... vnderstuende, sich mit gwalt ze entweren Datierung: 1513
Fundstelle:BruggStR. 140
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