Wort davor: entwältigen

Entwältiger

Entwältiger (I)
Erklärung: wer einem etwas widerrechtlich wegnimmt.

Entwältiger (II)
Erklärung: wer einen Gefangenen befreit.

Wort danach: Entwältigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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