Wort davor: enttrügen

enttumen
sprachliche Erläuterung: mnl. ontdoemen.

enttumen (I)
Erklärung: freisprechen.

enttumen (II)
Erklärung: gerichtlich absprechen.

Wort danach: enttun

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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