Wort davor: enttrennen

(enttronken)
Erklärung: (von einem Lehen) aus dem Familienbesitz kommen.
sprachliche Erläuterung: mnl.
vgl. entstrauchen.

Wort danach: enttrügen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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