Wort davor: enttissen?

enttragen

enttragen (I)

enttragen (I 1)
Erklärung: entwenden (insbesondere Hausdiebstahl), Besitz entfremden.

enttragen (I 2)
Erklärung: betrügen.
enttragen (I 3)
Erklärung: (Zoll, Steuern) hinterziehen.
enttragen (II)
Erklärung: abtragen, einlösen.
enttragen (III)
Erklärung: jemanden einer Verpflichtung entheben.
enttragen (IV)
Erklärung: sich entzweien.
enttragen (V)
Erklärung: in Sicherheit bringen.
enttragen (VI)
Erklärung: freisprechen.
enttragen (VII)
Erklärung: reflexiv: Unterhalt haben, bestehen.

Wort danach: Enttragung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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