entsiegeln
Erklärung:
das Siegel entfernen (um Urkunden ungültig zu machen oder zu öffnen).
sprachliche Erläuterung:
nd. entsegelen.
vgl.
entsegeln.
Wort danach: Entsiegelung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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