Wort davor: Entsichtung

entsiegeln
Erklärung: das Siegel entfernen (um Urkunden ungültig zu machen oder zu öffnen).
sprachliche Erläuterung: nd. entsegelen.
vgl. entsegeln.

entsiegeln (Spiegelstrich 1)
Erklärung: ob hierzu?

Wort danach: Entsiegelung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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